Wann ein Widerrufsrecht bestehen kann
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Besteht es, beträgt die Frist regelmäßig vierzehn Tage ab Vertragsschluss und beginnt nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung.
Mögliche gesetzliche Ausnahme
Für Dienstleistungen zur Beförderung von Waren zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum sieht § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vor. Ob diese Ausnahme einen konkreten Umzugs- oder Mischauftrag vollständig erfasst, wird anhand des vereinbarten Leistungsumfangs beurteilt und vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt. Es wird kein pauschales Widerrufsrecht und kein pauschaler Ausschluss behauptet.
Widerruf ausüben
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, genügt eine eindeutige Erklärung an XXX XXXX, XXXXXXXXXX, E-Mail: info.umzughilfen@gmail.com. Die Erklärung muss vor Ablauf der Frist abgesendet werden. Das Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
Beginn vor Ablauf der Frist
Soll eine widerrufsfähige Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird eine ausdrückliche Aufforderung beziehungsweise Zustimmung und die gesetzlich erforderliche Kenntnisbestätigung eingeholt. Bei einem Widerruf kann für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen Wertersatz geschuldet sein. Das Recht kann bei vollständiger Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
Keine Online-Vertragsschaltfläche
Über die Website wird derzeit nur eine unverbindliche Anfrage übermittelt. Ein Vertrag wird nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen. Die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB ist deshalb nicht Bestandteil dieses Anfrageablaufs.
Freiwillige Terminabsage
Auch wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder die Frist abgelaufen ist, kann ein Auftrag nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln abgesagt oder gekündigt werden. Mögliche Folgen richten sich nach dem Auftrag, bereits erbrachten Leistungen, Aufwendungen, ersparten Kosten und einer anderweitigen Kapazitätsverwendung.